B1 Prüfung - 08.04.2019

Kursinformationen

  • Kursbeginn 08.04.2019
  • Kursende 08.04.2019
  • Anmeldeschluss 05.04.2019
  • Freie Plätze 0
  • Preis 170.00 EUR
  • Telefon +43 1 208 35 20
  • Ort Bäuerlegasse 31-35, 1200 Wien, Eurasya
JETZT BUCHEN - 170.00 EUR

Wozu benötigt man ein B1-Zertifikat?

Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B1-Niveau ist – neben einigen weiteren Kriterien – Voraussetzung für das Erlangen des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt“. Diesen können Drittstaatsangehörige erwerben, wenn sie mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen zur Niederlassung in Österreich berechtigt waren. Ein Daueraufenthalt setzt außerdem die Absolvierung des Modul 2 (B1 Deutschkurs) der Integrationsvereinbarung voraus.

Sind alle allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu stellen. Die Verleihung kann nach mindestens zehnjährigem ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich entweder aufgrund eines Rechtsanspruches oder nach Ermessen geschehen. Auch hier gilt: Wer die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben will, muss als eine von mehreren Grundvoraussetzungen eine positiv absolvierte B1 Prüfung vorweisen können.

 

Hilft mir eine B1 Prüfung bei der Nostrifizierung meiner Zeugnisse?

Die Nostrifizierung von Zeugnissen aus Drittstaaten erfolgt in Österreich meist durch die Institution, die für die jeweilige Ausbildung zuständig ist. Das sind zum Beispiel Universitäten, Fachhochschulen oder Akademien. Um eine Berufsberechtigung im erlernten Beruf erhalten zu können, ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich. Je nach angestrebter Berufsberechtigung werden dafür Kenntnisse auf Sprachniveau B1 oder B2 vorausgesetzt.