Das neue Integrationsgesetz

Integrationsgesetz in neuem Regierungsprogramm verankert

ÖVP und SPÖ einigten sich auf ein neues Arbeitsprogramm, welches auch ein neues Integrationsgesetz vorsieht. In diesem werden der Ausbau der Deutsch- sowie Werte- und Orientierungskurse verankert. Zudem werden ein Integrationsvertrag und eine Werteerklärung inklusive strenger Sanktionen bei Verstoß Bestandteil des Integrationsgesetzes.

Die Regierung einigte sich auf ein neues Programm, welches den Titel „Für Österreich. Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018“ trägt und sich in die Bereiche „Sicherheit und Integration“, „Zukunft der Arbeit, Zukunft des Standorts“, „Bildung/Innovation“, „Energie und Nachhaltigkeit“, „Staat und Gesellschaft modernisieren“ sowie „Österreich in Europa und der Welt“ gliedert (nähere Informationen finden sich hier). Dieses Programm soll in den kommenden eineinhalb Jahren abgearbeitet werden. Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) sprach von einem sehr guten Ergebnis und zeigte sich zufrieden, „weil im Integrationsbereich doch ein bisschen Bewegung entstanden ist“.

Neues Integrationsgesetz

  • Definition eines einheitlichen Integrationsbegriffs
  • Festschreibung der Bedeutung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Grundsatz des systematischen Anbietens von Integrationsmaßnahmen (Integrationsförderung) sowie die Einforderung, aktiv am Integrationsprozess mitzuwirken (Integrationspflicht)
  • Ausbau Deutsch- und Wertekurse, Kürzung der jeweiligen Sozialleistung bei Nichtteilnahme
  • Rechtsanspruch auf Sprachkurse für Asylwerber/innen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit und Asylberechtigte
  • Einführung eines Integrationsvertrags und einer Werteerklärung inklusive strenger Sanktionen bei Verstoß gegen diesen; Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind im Rahmen des Integrationsvertrages zur Einhaltung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Werteerklärung angelehnt an die österreichische Bundesverfassung) verpflichtet und müssen Deutsch- und Wertekurs erfolgreich absolvieren.
  • Transfer der Integrationsvereinbarung in das Integrationsgesetz; Festsetzung höherer Qualitätsstandards mit dem ÖIF, strengere Kontrollen, Verschärfung der Strafen
  • Forschungskoordination dem MRV folgend (BMEIA, BMB, BKA, BMWFW)
  • Institutionelle Maßnahmen, wie die Festschreibung des Expertenrats für Integration und des Integrationsbeirat sowie die Einführung eines Integrationsmonitorings unter Berücksichtigung des Datenschutzes
  • Salafistische Verteil- und Rekrutierungsaktionen verbieten
  • Bekenntnis zu einer offenen Gesellschaft, die auch eine offene Kommunikation voraussetzt. Vollverschleierung im öffentlichen Raum steht dem entgegen und wird daher untersagt.
  • Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten Exekutivbeamt/innen sowie Richter/innen und Staatsanwält/innen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird.

In dem Regierungsprogramm befinden sich zudem Regelungen für ein verpflichtendes Integrationsjahr sowie umfassende Sicherheitsmaßnahmen.

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